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Vereinigung der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden

Newsletter April 2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
 
Wir freuen uns sehr, Ihnen heute die erste Ausgabe des VFFL-Newsletters zukommen zu lassen, der Sie zukünftig über aktuelle Themen des Standes der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden (FFL) der UZH informieren soll.
Die Vereinigung der FFL (VFFL) wurde Ende 2020 im Zuge der Neuorganisation der Stände an der UZH gegründet. Sie stellt die Ansprechpartnerin der UZH für den Stand der FFL in allen universitätspolitischen Angelegenheiten dar, vertritt fakultätsübergreifend die Interessen der Standesmitglieder gegenüber der UZH und setzt die verschiedenen Mitspracherechte der FFL im Rahmen der Wahlen auf universitärer und fakultärer Ebene um. Zusätzlich sind wir behilflich bei den Wahlen in die Institutsversammlungen. Weitere Informationen zur VFFL finden Sie auch auf unserer Homepage: https://www.vffl.uzh.ch/de.html.

Falls Sie standesspezifische Fragen oder Anliegen haben, melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsführerin Prof. Simone Müller (info@vffl.uzh.ch).

Save the date: Jahresversammlung

Bitte beachten Sie, dass das ursprünglich geplante Datum für die Jahresversammlung der VFFL wegen einer Terminkollision (Senatssitzung) um einen Tag verschoben werden musste. Neu findet die Jahresversammlung am Mittwoch, den 2. Juni 2021 ab 18h statt, wegen der Pandemie-Situation wahrscheinlich nochmals virtuell. Eine Einladung mit den Details und aktuellen Modalitäten wird aber rechtzeitig verschickt.

Vertretung und Wahlrecht in den Institutsversammlungen

Nach Inkrafttreten des revidierten Universitätsgesetzes im April 2020 mussten viele Organisationseinheiten ihre Institutsordnungen anpassen, um der neuen Rahmeninstitutsordnung zu genügen. Für die Institutsversammlungen ist dort in der Regel nur eine Vertretung pro Stand vorgesehen. Dadurch haben viele Privatdozierende und Titularprofessorinnen und Titularprofessoren (TPs) ihre bisherigen Einsitz- und Stimmrechte verloren. Einige betroffene Institute, die die angestammten Rechte der TPs beibehalten wollten, haben diese dennoch nach einem negativen Bescheid des Rechtsdiensts gestrichen.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht der Rechtsdienst, sondern die Universitätsleitung die neuen Institutsordnungen abschliessend beurteilt. Der Rektor hat dem Präsidium der VFFL versichert, dass auf Antrag der Institute abweichende Regelungen durchaus möglich sein sollten, und ein Institut versucht zurzeit, auf dieser Grundlage das Stimmrecht für Titularprofessorinnen und -professoren zu erwirken. Wir hoffen auf einen positiven Entscheid und eine Signalwirkung für andere Organisationseinheiten und Fakultäten.

Berufungskommissionen

Berufungskommissionen für die Besetzung von Professuren an der UZH werden ad-hoc eingesetzt (und wieder aufgelöst) und zählen deshalb zu den nicht-ständige Kommissionen. Aus naheliegenden Gründen ist es nicht praktikabel, unsere Delegierten in diese Kommissionen über die fixen Wahltermine einmal pro Semester zu bestimmen. Da das Wahlreglement keine Vorgaben zur Wahlprozedur in nicht-ständige Kommissionen macht, haben wir mit dem Rechtsdienst verhandelt, dass die VFFL eine bedarfsgerechte und faire Lösung für den Stand der FFL ausarbeiten kann. Zurzeit prüfen wir, wie wir für Sie zeitnah und Datenschutz-konform die Bewerbung in Berufskommissionen optimieren können. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Interdisciplinary Fellowships für Postdocs am Collegium Helveticum

Derzeit ist ein Aufruf für Nachwuchsforschende offen, die in einer akademischen oder künstlerischen Disziplin auf früher Postdoc- oder (bei Künstlern) gleichwertiger Ebene über Disziplingrenzen hinweg zusammenarbeiten und Ideen austauschen möchten. Insgesamt sollen ab dem 1. September 2021 acht Nachwuchskräfte für zehn Monate unterstützt werden. Falls Sie geeignete Bewerberinnen und Bewerber in Ihren Teams haben, finden Sie nähere Informationen unter https://collegium.ethz.ch/en/fellow-program/fellowship-types/junior-fellowship/
Einsendeschluss ist der 30. April 2021.

Nicht im richtigen Stand oder Institut?

Die Zuordnung zu einem Stand der UZH erfolgt automatisch aufgrund des Anstellungsverhältnisses. Zu den FFL gehören grundsätzlich alle Personen, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter, bzw. als Oberärztin/Oberarzt an der UZH angestellt sind. Hinzu kommen privatrechtlich Angestellte, die im Rahmen von Studienprogrammen an der UZH in der Lehre tätig sind und an Spitälern angestellte Personen, die in der Lehre tätig sind und deren Entschädigung über eine Entsendungsvereinbarung geregelt wird. Ausführlichere Erläuterungen finden sie hier:
https://www.uzh.ch/cmsssl/dam/jcr:4cfc1186-a648-4a9f-bebd-384f49f49d5a/2020_02_09 Regeln Standeszuordnung.pdf. Wer sich nicht dem richtigen Stand zugeordnet fühlt, kann unter folgendem Link einen Standeswechsel beantragen:
https://www.uzh.ch/cmsssl/de/about/management/staende/standeswechsel.html.
Voraussetzung ist, dass aufgrund der Anstellung oder Tätigkeit mehrere Standeszuordnungen möglich sind. Bitte beachten Sie, dass Privatdozierende bzw. Titularprofessorinnen und Professoren, die nicht (mehr) für die UZH tätig oder über eine Entsendevereinbarung angebunden sind, keinem Stand mehr angehören.
Die Zuordnung zu einer Klink, einem Seminar oder Institut ist in der offiziellen Standesdatenbank der Universität zum Teil unvollständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Organisationseinheit, um Einträge zu ändern oder vervollständigen zu lassen. Bei Mehrfachanstellungen ist das Institut mit dem grössten Pensum massgeblich. Die VFFL kann Sie auf Nachfrage über Ihren aktuellen Eintrag in der Datenbank informieren.

Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund!

Prof. Dr. med. Caroline Maake        
Co-Präsidentin VFFL

Dr. Jan Helbing                                
Co-Präsident VFFL
 

Newsletter als PDF (PDF, 156 KB)

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