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Vereinigung der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden

Revision Reglement Anstellung von externen Lehrpersonen

Reglement über die Anstellung von externen Lehrpersonen

An der UZH wurde das Reglement über die Anstellung von externen Lehrpersonen an der UZH revidiert (siehe link Anstellung von Lehrpersonen an der UZH | Personal | UZH).
Mit der Teilrevision des Reglements müssen die bestehenden, unbefristeten und befristeten privatrechtlichen Arbeitsverträge erneuert werden (Gültigkeit ab 01.02.2025). Alle externen Lehrpersonen werden aufgefordert, den neuen unterzeichneten Arbeitsvertrag bis 31.10.2024 (Poststempel) zu retournieren. Wenn bis dahin keine Rückmeldung erfolgt ist, gilt das Arbeitsverhältnis per 31.01.2025 als beendet.
 
Bitte beachten Sie, dass in der Regel eine Erhöhung der Entlöhnung um 6% erfolgen sollte und Abweichungen gut begründet sein müssen.
Nachteilig betroffene Lehrpersonen sind gebeten, sich in diesem Fall bei uns zu melden. 

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