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Vereinigung der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden

Wahlen FS 2024

Dieses Semester finden die zweijährlichen Standeswahlen statt. Alle Einsitze in universitäte und fakultäre Gremien sowie Gremien an Instituten müssen neu besetzt werden (Amtszeit: 1.8.2024-31.7.2026). Wir versuchen nach Möglichkeit, alle Sitze zu besetzen.
Und so gehen Sie im Falle der Wahlen in universitäre und fakultäre Gremien vor:
 
Von 9. April bis 10. Mai 2024 können Sie Ihre Kandidaturen hier eingeben:
 
 
Hier ist auch die komplette Liste der Gremien und Sitze einsehbar, für die Sie kandidatur- und wahlberechtigt sind, und nach dem 10. Mai 2024 sämtliche Kandidierenden.
 
Nach Ihrer Kandidatur erhalten Sie einen Link zur Einholung von Unterstützungen. Senden Sie diesen Link bitte an Personen, von denen Sie Unterstützungen einholen möchten.  Für universitäre Gremien brauchen Sie 10 Unterstützungen von FFL der UZH (für EUL und Universitätsrat 30), für fakultäre Gremien 5 Unterstützungen von FFL der jeweiligen Fakultät.
Unten finden Sie wichtigsten Termine der Hauptwahlen FS 2024 sowie Informationen zu den Institutswahlen. Für weitere Anleitungen zur Kandidatur und zur Einholung von Unterstützungen  konsultieren Sie bitte unsere Merkblätter auf der Wahlhauptseite
         
Termine der Hauptwahlen FS 2024:
9. April 2024: Aufruf zur Kandidatur 
10. Mai 2024: Deadline Kandidaturen
16. Mai 2024: Einsicht der Kandidaturen im Wahltool
24. Mai 2024: Zustellung Wahlunterlagen
11. Juni 2024: Wahltermin UZH und fakultäre Gremien und spätester Wahltermin für Institutswahlen
12. Juni 2024: Kommunikation Wahlergebnisse
18. Juni 2024: Wahlbestätigung durch EUL/UL
 
Wahlablauf auf Ebene der Institute
  • Ansprechpersonen an Instituten informieren Standesangehörige über die Wahl und rufen zur Kandidatur auf (die Listen der FFL an Instituten können unter info@vffl.uzh.ch  angefordert werden)
  • Kandidierende kandidieren bis spätestens 14. Mai, respektive bis spätestens 4 Wochen vor Wahltermin (11. Juni). Die Fristen der Kandidaturen und der Wahltermin können individuell vorverlegt werden. Kandidiert werden kann sowohl für das Amt als auch für die Stellvertretung
  • Kandidierende holen die nötigen Unterstützungen ein (2 Unterstützungen schriftlich, bei Instituten mit weniger als 10 FFL sind keine Unterstützungen notwendig)
  • Ansprechpersonen geben Standesangehörigen bis spätestens 14. Mai (4 Wochen vor Wahltermin), den Termin der Wahlversammlung bekannt (spätester Termin für die Wahlversammlung: 11. Juni)
  • Ansprechpersonen informieren Standesangehörige bis spätestens 4. Juni (1 Woche vor Wahltermin) über Kandidaturen
  • Institut führt Wahlversammlung durch (spätester Stichtag: Wahltermin vom 11. Juni)
  • Ansprechpersonen informieren Institutsleitung über die gewählten Delegierten
  • Ansprechpersonen erstellen Wahlprotokoll (Vorlage auf Homepage unter https://www.vffl.uzh.ch/de/wahlen.html) und reichen dieses zusammen mit einem schriftlichen Nachweis über die Unterstützungen bis 11. Juni bei der Standesorganisation ein
  • Standesorganisation überprüft Gültigkeit der Wahlen, speist Wahlresultate in Wahlprotokoll der Stände ein, reicht dieses beim Generalsekretariat ein und veröffentlicht es auf der Homepage
Bei Bedarf können wir Ihnen für die Wahlen an Ihren Instituten ein Wahltool zur Verfügung stellen. 
 
Grundregeln für Wahlen
Liegen für ein Amt nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Sitze zu vergeben sind, findet keine Wahl statt (= stille Wahl).
 
Sitze, für die keine Kandidaturen vorliegen, bleiben vorerst vakant. Die aktuellen Vakanzen können Sie hier einsehen.
 
 

Weiterführende Informationen

Wahlprotokoll FS 2023

Wahlprotokoll FS 2022

Wahlprokoll HS 2022