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Wahlen FS 2026

Dieses Semester finden die zweijährlichen Standeswahlen statt. Alle Einsitze in universitäte und fakultäre Gremien sowie Gremien an Instituten müssen neu besetzt werden (Amtszeit: 1.8.2026-31.7.2028). Wir versuchen nach Möglichkeit, alle Sitze zu besetzen.

Auf untenstehendem Link können Sie vom 7. April bis 8. Mai Ihre Kandidatur eingeben. 

URL: https://www.vffl.uzh.ch/apps/evoting/candidate/c46ff28c-3f32-4d3b-9cd6-dc3de5620cbe

Unter demselben Link ist auch die komplette Liste der Gremien und Sitze einsehbar, für die Sie kandidatur- und wahlberechtigt sind, und nach dem 8. Mai 2026 sämtliche Kandidierenden.

Nach Ihrer Kandidatur erhalten Sie einen Link zur Einholung von Unterstützungen. Senden Sie diesen Link bitte an Personen, von denen Sie Unterstützungen einholen möchten.  Für universitäre Gremien brauchen Sie 10 Unterstützungen von FFL der UZH (für EUL und Universitätsrat 30), für fakultäre Gremien 5 Unterstützungen von FFL der jeweiligen Fakultät.
Unten finden Sie wichtigsten Termine der Hauptwahlen FS 2026 sowie Informationen zu den Institutswahlen. Für weitere Anleitungen zur Kandidatur und zur Einholung von Unterstützungen konsultieren Sie bitte unsere Merkblätter auf der Wahlhauptseite

Termine der Hauptwahlen FS 2026:
7. April 2026: Aufruf zur Kandidatur
8. Mai 2026: Deadline Kandidaturen
13. Mai 2024: Einsicht der Kandidaturen im Wahltool
22. Mai 2026: Zustellung Wahlunterlagen
9. Juni 2026: Wahltermin UZH und fakultäre Gremien und spätester Wahltermin für Institutswahlen
16. Juni 2026: Kommunikation Wahlergebnisse
23. Juni 2026: Wahlbestätigung durch EUL/UL

Wahlablauf auf Ebene der Institute  

Ab 7. April:
Ansprechpersonen an Instituten informieren Standesangehörige über die Wahl und rufen zur Kandidatur auf (Listen auf Teams)

7. April bis 12. Mai   
Kandidaturphase: Kandidierende geben Ihre Kandidatur an Ansprechpersonen bekannt und holen         die nötigen Unterstützungen ein (2 Unterstützungen schriftlich, bei Instituten mit weniger als 10             FFL sind keine Unterstützungen notwendig)

Die Fristen der Kandidaturen und der Wahltermin können individuell vorverlegt werden. Kandidiert werden kann sowohl für das Amt als auch für die Stellvertretung

Bis 12. Mai
Ansprechpersonen geben Standesangehörigen den Termin der Wahlversammlung bekannt (spätester Termin für die Wahlversammlung: 9. Juni)

Bis 2. Juni
Ansprechpersonen informieren Standesangehörige über Kandidaturen

Bis 9. Juni
Institut führt Wahlversammlung durch (spätester Stichtag: Wahltermin vom 9. Juni)

Bis 12. Juni   
Ansprechpersonen informieren Institutsleitung über die gewählten Delegierten Ansprechpersonen erstellen Wahlprotokoll und reichen dieses zusammen mit einem schriftlichen  Nachweis über die Unterstützungen bei der Standesorganisation ein ((Vorlage auf Homepage unter                     

https://www.vffl.uzh.ch/de/wahlen.html

Bis 15. Juni
Standesorganisation überprüft Gültigkeit der Wahlen, speist Wahlresultate in Wahlprotokoll der             Stände ein, reicht dieses beim Generalsekretariat ein und veröffentlicht es auf der Homepage         stellen.

 

Grundregeln für Wahlen
Liegen für ein Amt nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Sitze zu vergeben sind, findet keine Wahl statt (= stille Wahl). Sitze, für die keine Kandidaturen vorliegen, bleiben vorerst vakant.

 
Nicht gewählte Personen sind Ersatzdelegierte. Sie werden angefragt, an den Sitzungen zu vertreten, falls Hauptdelegierte verhindert sind. Gibt es für die Kommissionen zusätzlich gewählte Stellvertretungen, dann werden zuerst die Stellvertretungen angefragt, und erst dann die Ersatzdelegierten (siehe § 22.2 und § 22.3 im Wahlreglement (PDF, 128 KB)).

 

Bei Bedarf können wir für die Wahlen an Ihren Instituten ein Wahltool zur Verfügung stellen

 
Die Wahlergebnisse der letzen Nachwahlen im FS 2025 können hier (PDF, 278 KB) eingesehen werden.
Die aktuellen Vakanzen können hier eingesehen werden. 

 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Wahlhauptseite.